Mitglieder & Versicherte

Jeder Angehörige einer Feuerwehr (aktiv + passiv) kann Mitglied der Sterbekasse werden.

Unsere Stärken:
  • niedrige und gleichbleibende Beiträge
  • Überschussbeteiligung
  • doppelte Sterbegeldauszahlung bei Unfalltod
  • keine Gesundheitsprüfung
  • Eintrittsalter bis zum vollendeten 65. Lebensjahr
  • Beitagsfreiheit ab dem 85. Lebensjahr 
Es spielt keine Rolle, ob er/sie einer
  • Freiwilligen Feuerwehr
  • Berufsfeuerwehr
  • Werkfeuerwehr
  • Betriebsfeuerwehr
  • Jugendfeuerwehr 
  • Kinderfeuerwehr
angehört.

Es können sich auch Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder versichern lassen.
Feuerwehren können Sammel-Anmeldungen abgeben und gemeinsam mit uns abrechnen.

Einfach das Anmeldeformular ausfüllen und abschicken. 

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